Als eine internationale und olympische Sportart hat Badminton spezifische Spielregeln. Diese Regeln gelten auch für die Ausrüstung im Badminton. Die Größe des Rackets, die Größe des Platzes, die Höhe des Netzes und die Konstruktion des Shuttles werden streng kontrolliert, um die fairsten und gleichmäßigsten Spiele für das sanktionierte Spiel des Sports zu bieten.
Schläger
Der Rahmen des Badmintonschlägers muss aus einem Griff bestehen, der an einem Schaft befestigt ist, der mit dem Hals und Kopf des Schlägers verbunden ist. Der Kopf muss mit eingewebter synthetischer Schnur bespannt werden. Der Kopf kann nicht größer als 280 mm in der Länge und 220 mm in der Breite sein. Die Gesamtlänge des Schlägers sollte 680 mm Länge und 230 mm Gesamtbreite betragen. Das volle Gewicht eines aufgereihten Schlägerrahmens muss zwischen 80 und 100 g liegen.
Pendeln
Der Shuttle, der kleine Gegenstand, der über das Netz hin und her geschlagen wird, kann aus natürlichem oder synthetischem Material bestehen. Der kugelförmige Boden des Shuttles kann aus mit Leder bezogenem Gummi oder Kork bestehen und einen Durchmesser zwischen 25 und 28 mm haben. Die Basis hält den Rock des Shuttles, mit dem 16 echte oder synthetische Federn verbunden sind, die nach hinten und außen ragen. Die Federn müssen 62 bis 70 mm lang sein. Das Shuttle muss zwischen 4,74 und 5,50 g wiegen.
Netz
Das Badmintonnetz kann natürlich oder synthetisch sein. Die Netzlinie ist fein, dunkel und von gleichmäßiger Dicke mit einer Maschenweite von nicht mehr als 20 mm. Die Abmessungen des Netzes müssen 2,5 Fuß hoch und 20 Fuß breit sein. Ein weißes, gefaltetes, 3 Zoll breites Band muss die Oberkante des Badmintonnetzes bilden, wobei eine Schnur durch das Band läuft, um das Netz zu halten. Die Oberseite des Netzes muss 5 Fuß vom Boden entfernt sein.
Beiträge
Die Pfosten, die das Netz auf beiden Seiten des Spielfelds halten, müssen 5 Fuß hoch sein und müssen nach dem Bespannen des Netzes vertikal bleiben. Das Netz muss mit den Netzpfosten verbunden sein, so dass keine Lücke zwischen dem Netz und der Post entsteht.
Gericht
Die Außenmaße des Platzes müssen 20 Fuß breit und 44 Fuß lang und sichtbar markiert sein. Eine Mittellinie muss das Gericht in Längsrichtung gleichmäßig teilen. Die markierte Linie am Ende des Platzes dient als die einzige lange Service-Linie und eine doppelte lange Service-Linie auf beiden Seiten muss der Court 2,5 Meter näher am Netz markiert werden. Eine kurze Service-Linie muss auf beiden Seiten des Platzes, 6,5 Fuß vom Netz entfernt, markiert werden.