Erziehung

Wie alt müssen Kinder alleine in Montgomery County, Maryland sein?

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Landesgesetze unterscheiden sich in Bezug auf das Alter, das Sie Ihr Kind zu Hause unbeaufsichtigt lassen können, aber Montgomery County, Maryland bietet klare Richtlinien an, was als unbeaufsichtigt und in Bezug auf die Altersspanne geeignet ist, zu Hause zu bleiben und für Babysitter. Während das Alter wichtig ist, müssen Sie auch den Reifegrad Ihres Kindes und die Fähigkeit, Anweisungen zu befolgen, berücksichtigen, wenn Sie in Erwägung ziehen, ein Kind längere Zeit unbeaufsichtigt zu lassen.

Unter 8 Jahren

Sie sollten niemals ein Kind unter 8 Jahren alleine lassen, auch nicht für kurze Zeit. Maryland Child Protective Service Procedures klassifiziert ein Kind unter 8 Jahren als unbeaufsichtigt, wenn es allein oder unter Aufsicht eines unter 13-Jährigen oder einer Pflegeperson ist, die ansonsten als unqualifiziert oder unzuverlässig betrachtet wird.

Alter 8 bis 12

Wenn Ihr Kind zwischen 8 und 12 Jahre alt ist, erklärt Maryland Protective Services, dass Ihr Kind für kurze Zeit allein und unbeaufsichtigt zu Hause bleiben kann, beispielsweise vor und nach der Schule, aber nicht für einen ganzen Tag. Kinder müssen Zugang zu den Telefonnummern ihrer Eltern oder Nachbarn haben und erfahren, was im Notfall zu tun ist. Kinder unter 12 Jahren sind möglicherweise nicht die primären Betreuer für jüngere Kinder - sogar Geschwister.

Alter 13 und älter

Kindern über 12 Jahren ist es gesetzlich erlaubt, jüngere Kinder zu babysitten und es ist gesetzlich erlaubt, unbeaufsichtigt zu bleiben. Obwohl es keine Gesetze gibt, die vorschreiben, wie lange Sie ein Kind über 12 Jahre allein, als Eltern oder Betreuer lassen können, müssen Sie ein angemessenes Urteilsvermögen anwenden - insbesondere bei Kindern jüngeren Alters in diesem Spektrum - wenn Sie Kinder unbeaufsichtigt lassen längere Zeit oder über Nacht. Natürlich müssen Sie Kinder über 12 mit Ressourcen wie Notfall-Kontakte, Notfallanweisungen und Zugang zu Nahrung, Wasser und Transport für die Schule verlassen.

Sonderfälle

Selbst wenn Kinder alt genug sind, dass ihre Eltern sie alleine zu Hause lassen können, sind Eltern oder Erziehungsberechtigte für das Wohlergehen ihrer Kinder bis zum 18. Lebensjahr verantwortlich. Wenn Eltern längere Zeit oder ohne ausreichende Ressourcen auskommen, können Kinderschutzdienste eingreifen. Ebenso kann ein unbeaufsichtigtes Kind, das besondere Bedürfnisse hat - selbst wenn er die Altersrichtlinien erfüllt - einen Fall schaffen, in dem Schutzdienste die Eltern untersuchen.

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